Carl-Uwe WürfelCOO & Chief AI Officer

AI Act: Die konkrete Anwendung prüfen

Warum Rollen, Einsatzzweck und aktuelle Regelungen entscheidend sind – und ein pauschales Compliance-Versprechen nicht reicht.

Carl-Uwe Würfel1 Minute LesezeitÜberarbeitet: 25.9.2026

KI-Regulierung setzt bei konkreten Systemen und ihrer jeweiligen Verwendung an. Für die operative Führung steht deshalb zuerst ein nachvollziehbarer Überblick: Welche Anwendung ist im Einsatz, zu welchem Zweck, mit welchen Daten und wer trägt dafür die Verantwortung?

Den Anwendungsfall beschreiben

Für die weitere Prüfung braucht es eine verständliche Beschreibung: Wofür wird das System eingesetzt, wer ist beteiligt und wie werden die Ergebnisse verwendet? Der Name eines Tools allein genügt für die Einordnung nicht.

Aktuelle Quellen und zuständige Fachleute einbeziehen

Informationen zur KI-Verordnung und zu ihren Anwendungsregeln stellt die Europäische Kommission bereit. Wer ein KI-System konkret einsetzen will, sollte die geltende Fassung, die einschlägigen Pflichten und die eigene Rolle prüfen. Eine rechtliche Einstufung einzelner SUMAX-Systeme nimmt diese Notiz nicht vor.

Technische Maßnahmen nicht überbewerten

Metadaten, Kennzeichnungen oder eine redaktionelle Freigabe können zu einem Ablauf gehören. Allein belegen sie noch keine vollständige Rechtskonformität.

Quelle: Europäische Kommission zum AI Act.

Vom Toolnamen zum beschriebenen Einsatz

Ein Beispiel: Der Name Textassistent sagt noch nichts darüber, ob das Werkzeug intern nur Entwürfe vorbereitet oder Mitteilungen automatisch an Kunden versendet. Genau hier setzt ein Anwendungsverzeichnis an. Es beschreibt Zweck, Eingaben, betroffene Personen, erlaubte Aktionen und die weitere Verwendung der Ausgabe. Mit diesen Angaben können die zuständigen Fachleute rechtlich weiter prüfen, etwa wo und wie der AI Act gilt. Die Beschreibung ersetzt diese Prüfung nicht, sie macht ihren Gegenstand aber erst greifbar.

Weiterführende Einordnung

Archivdatum: 4.8.2026. Aktuelle Fassung vom 25.9.2026.